LSG Bayern - Urteil vom 28.10.2009 (L 2 P 51/08)
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 18. Juli 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die 1924 [...]