LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.07.2012 (L 2 SO 4215/10)
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts F. vom 4. August 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den [...]