LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 23.03.2012 (L 7 SF 1176/12 AB)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 9. März 2012 wird als unzulässig verworfen. Die gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm (SG) eingelegte Beschwerde ist unzulässig, da [...]