LSG Thüringen - Beschluss vom 07.01.2014 (L 6 SF 1048/13 E)
Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 22. April 2013 wird auf 1.277,39 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren Kreiskrankenhaus [...]