LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.01.2016 (L 1 U 4104/14)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23.09.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten sind die [...]