LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.07.2016 (L 11 R 5180/13)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Streitig ist, ob der Kläger bei [...]