LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.07.2016 (L 6 U 1013/15)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger begehrt wegen des [...]