LSG Hamburg - Urteil vom 30.01.2019 (L 2 AL 27/18)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Im Streit ist ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach [...]