LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.08.2022 (L 8 BA 84/22 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.5.2022 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Die Beschwerde des Klägers ist nicht statthaft [...]