LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.01.2022 (L 8 BA 168/21 B)
Die Beschwerde des Klägers vom 30.10.2021 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Senat entscheidet über die Beschwerde mit drei Berufsrichtern (vgl. Senatsbeschl.v. [...]