LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 24.08.2006 (10 Ta 162/06)
Zutreffend ist das Arbeitsgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 11.08.2006 davon ausgegangen, dass das Schreiben der Beklagten vom 01.08.2006 als sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 19.07.2006 zu [...]