BGH - Beschluss vom 12.09.2017 (IX ZA 20/17)
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 6. Juli 2017 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Die als '(Rechts)-Beschwerde hilfsweise Gehörsrüge' bezeichnete Eingabe der Antragstellerin, die mangels [...]