OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.07.2010 (16 A 884/09)
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 17. März 2009 wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird [...]