Grundlage der Einkommensermittlung bei selbständig Tätigen ist ein mehrjähriger Jahresdurchschnitt, wobei i.d.R. der Durchschnitt dreier aufeinanderfolgender Jahre, und zwar der letzten drei Jahre vor dem zu entscheidenden Zeitraum, heranzuziehen ist. In besonderen Fällen kann auch ein längerer Zeitraum herangezogen werden (BGH, Urt. v. 16.01.1985 - IVb ZR 59/83, FamRZ 1985, 357, Rdnr. 11; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.08.2006 -
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