Elterngeld

Elterngeld: Überblick

Zum 01.01.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) (BGBl I 2006, 2748) in Kraft getreten und hat das Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG - abgelöst.

Das Elterngeld soll Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Familien sollen gerade in der Frühphase so unterstützt werden, dass finanzielle Einschränkungen wegen der vorrangigen Betreuung des neugeborenen Kindes möglichst ausgeglichen werden und ihren finanziellen, beruflichen und familiären Notwendigkeiten und Lebensplanungen auch auf Dauer Rechnung getragen wird.

Eltern, die erwerbstätig sind und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen bzw. sie auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten zwölf Monate lang eine Leistung i.H.v. 67 % des vorherigen Einkommens, höchstens 1.800 € für den vollen Lebensmonat. Der Prozentsatz kann bei geringen Arbeitseinkünften auf 100 % ansteigen, bei höheren Einkünften vermindert er sich. Partnermonate zusätzlich werden gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt und unterbricht. Aber auch Eltern, die nicht oder nicht voll erwerbstätig sind, erhalten Elterngeld in Höhe eines Mindestbetrags von 300 €.

Für Geringverdiener und Mehrkindfamilien sowie bei sogenannten Frühchengeburten bestehen besondere Regelungen.