Existenzminimum

Existenzminimum des minderjährigen Kindes

Das Existenzminimum ist der Betrag, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts aufgewendet werden muss. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Darin wird u.a. auf der Grundlage des Sozialhilfebedarfs das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum von Kindern ermittelt unter Einbeziehung von Kosten der Unterkunft wie auch Kosten der Bildung und Teilhabe. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich den 14. Existenzminimumbericht verabschiedet. Das sächliche Existenzminimum beträgt für das Jahr 2022 5.620 € (abweichend vom 13. Existenzminimumbericht erhöht, siehe Art. 1 Nr. 1 InflAusG). Im Hinblick auf die erheblichen Kostensteigerungen wird das sächliche Existenzminimum für Kinder ab dem 01.01.2023 deutlich erhöht, und zwar auf 6.024 € und voraussichtlich auf 6.384 € für 2024. Zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder trägt darüber hinaus auch das Kindergeld bei. Dieses wurde im Jahr 2022 nicht angehoben, sondern betrug 219 € für das erste und zweite Kind sowie 225 € für das dritte und 250 € ab dem vierten Kind. Eine deutliche Steigerung des Kindergeldes erfolgt zum Ausgleich der Preissteigerungen im Jahr 2023. Das Kindergeld wird auf 250 € durchgängig für alle Kinder erhöht (Inflationsausgleichsgesetz v. 08.12.2022, BGBl I, 2230).