Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)

1. Bedeutung

Durch den Freibetrag wird Alleinerziehenden eine zusätzliche Steuerentlastung gewährt, die den Synergieeffekt, der bei einer gemeinsamen Haushaltsführung entsteht, ersetzen soll. Der Entlastungsbetrag soll also die höheren Kosten für die eigene Lebensführung der Alleinerziehenden berücksichtigen. Der Entlastungsbetrag tritt neben die kindbezogenen Steuerleistungen wie Kinderfreibetrag und Kindergeld, ersetzt diese also nicht.

2. Berechtigter Personenkreis

Die erste Voraussetzung ist das Merkmal der Alleinerziehung. Den Entlastungsbetrag erhalten daher alle steuerpflichtigen Mütter und Väter, wenn sie mit ihren minderjährigen Kindern allein in einem Haushalt leben, wobei die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Elternteils dann anzunehmen ist, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Elternteils angemeldet ist. Ist das Kind - wie bei einem Wechselmodell nicht ungewöhnlich - bei beiden steuerpflichtigen Elternteilen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen zu, der die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergeldes erfüllt (§ 24b Abs. 1 Satz 3 EStG). Für einen verheirateten Elternteil wird der Entlastungsbetrag daher nur gewährt, sofern für ihn und seinen Ehegatten die Voraussetzungen für eine steuerliche Zusammenveranlagung entfallen.