Elternunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)

Elternunterhalt: Einführung

Im Wesentlichen mit Wirkung zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019, das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl I, 2135), in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen finanziell zu entlasten, indem der Forderungsübergang bei Leistungen nach dem SGB XII eingeschränkt wird. Dies hat Auswirkungen auch auf den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch mit der Folge, dass die Geltendmachung von Elternunterhalt in der Praxis kaum noch eine Rolle spielt.

Zu beachten ist, dass für Ansprüche bis zum 31.12.2019 noch das früher geltende Recht anzuwenden ist und erst Unterhaltsansprüche von Eltern, die ab dem 01.01.2020 fällig geworden sind, dem aktuell geltenden Recht unterfallen.

Gesetzliche Regelung ab 01.01.2020