OLG Rostock - Beschluss vom 21.01.2022 (4 U 132/18)
1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 11.07.2018 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine [...]