BGH - Beschluß vom 27.03.2008 (VII ZB 32/07)
I. Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner, ein Ehepaar, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.919,95 EUR sowie Gerichtskosten in Höhe von 1.014,69 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten für [...]