Sozialrecht -

Änderung des Vertragsarztrechts

Der Bundesrat hat die Änderung des Vertragsarztrechts gebilligt.

Der Bundesrat billigte das Gesetz und fasste hierzu eine Entschließung. Darin werden die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze, die durch Liberalisierung und Flexibilisierung eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten bringen sollen, begrüßt.

Mit Nachdruck weist der Bundesrat allerdings darauf hin, dass die nachträglich eingefügte Entschuldungsregelung in zeitlicher Hinsicht nicht ausreicht, die Entschuldungsproblematik insgesamt zu lösen. Stattdessen hält der Bundesrat Änderungen für unabdingbar notwendig.

Darüber hinaus unterstreicht der Bundesrat, dass die Länder auch und besonders wegen der bislang durch den Bund eröffneten Möglichkeit der Mittelschöpfung durch Beitragssatzerhöhung ihre Kassen von der Anwendung der Insolvenzordnung freigestellt haben. Wenn nun der Bund diese Geschäftsgrundlage grundlegend ändere, müsse er die aus dieser Konversion resultierenden Belastungen, also die finanziellen Altlasten, selbst tragen. Er könne und dürfe sie nicht auf die Länder abwälzen.

Die Bundesregierung sei deshalb gefordert, ein schlüssiges Entschuldungskonzept aufzulegen, das sich an den realen Belastungen vor dem Hintergrund der Anwendung der Insolvenzordnung auf die Krankenkassen orientiere.

Weitere Schritte im Rahmen der Beratungen des Gesetzgebungsverfahrens zur Gesundheitsreform behält sich der Bundesrat ausdrücklich vor.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 24.11.06