Sozialrecht -

Entlastung der Sozialgerichte

Der Bundesrat hat sich erneut dafür ausgesprochen, die Sozial- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenzuführen.

Nur so sei ein dauerhafter Entlastungseffekt für die mit zahlreichen "Hartz-IV-Streitigkeiten" überlasteten Sozialgerichte zu erreichen. Dies hatte der Bundesrat bereits früher mehrfach gefordert.

Die entsprechende Stellungnahme des Bundesrats befasst sich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung sozial- und arbeitsgerichtlicher Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Klagerhebung, Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden Richters und Zulassung der nachträglichen Kündigungsschutzklage. Der Bundesrat hält die vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich für geeignet, verweist jedoch zusätzlich auf seine eigenen - auch strukturellen - Änderungsvorschläge, die er bereits in der Vergangenheit geäußert hatte.

Die Stellungnahme zeigt weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren und des Rechtschutzes auf und spricht sich für eine Zulassungsberufung auch im Sozialgerichtsverfahren aus. Die Länder schlagen zudem vor, das Kostenrecht zu ändern und in Spezialkammern die Fachkompetenz für internationales und supranationales Sozialversicherungsrecht zu bündeln.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 20.12.07