Sozialrecht -

Gesundheitsreform: Änderungsbegehren des Bundesrates

Die Änderungswünsche des Bundesrates zur geplanten Gesundheitsreform haben den Bundestag erreicht.

Insgesamt nimmt die Länderkammer in 104 Punkten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung.

Die Regierung wollte ihrerseits Stellung zu den Änderungswünschen der Länder beziehen. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst ist gleichlautend mit dem bereits in den Bundestag eingebrachten Entwurf der Koalitionsfraktionen.

Die Länderkammer fordert die Regierung auf, die finanziellen Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die Länder "zügig und transparent darzulegen". Sie verlangt darüber hinaus, die Frist zur Entschuldung der Kassen generell auf Ende 2008 zu verschieben. Die geplante Ausdehnung des Risikostrukturausgleichs, also des Finanzausgleichs zwischen den Kassen, hält die Länderkammer für ungenügend. Eine Begrenzung auf 50 bis 80 Krankheiten sei in der Wirkung zu unpräzise, schreiben die Länder.

Der Bundesrat lehnt unter anderem den vorgesehenen einprozentigen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser als "medizinisch nicht begründbar und wirtschaftlich nicht verantwortbar" ab. Die Krankenhäuser müssten laut Gesetzentwurf rund 500 Millionen Euro einsparen. Bedenken gibt es auf Länderseite zudem gegen die geplante generelle Einführung des Insolvenzrechts in der GKV. Bei der Bestimmung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes wollen die Länder mitreden. Der Bundesrat schlägt des Weiteren vor, die Wahlmöglichkeiten in der GKV auszudehnen. So solle "eine Tarifoption geschaffen werden, die den Versicherten die Wahl für ein qualitätsvolleres und umfassenderes Leistungsangebot ermöglicht", schreiben die Länder.

Für die private Krankenversicherung (PKV) fordern sie, das Inkrafttreten der Änderungen von 2008 auf Anfang 2009 zu verschieben, wenn nach Vorstellungen der Regierung auch der Gesundheitsfonds starten soll. Für den neuen Basistarif der privaten Kassen wollen die Länder den Zugang begrenzen. Die PKV dürfe nicht "zum Auffangbecken für alle Nichtversicherten" werden, etwa für Asylbewerber oder Strafgefangene. Zudem wird eine zeitliche Befristung der Aufnahmepflicht angestrebt. In den Basistarif dürften Nichtversicherte danach innerhalb von sechs Monaten nach seiner Einführung oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung eines privaten Versicherungsverhältnisses eintreten. Die Prämien des Basistarifs sollen dem Bundesrat zufolge "bedarfsgerecht kalkuliert und nicht durch den GKV-Höchstbetrag gedeckelt werden", um "eine übermäßige Belastung der Gemeinschaft der PKV-Versicherten" zu vermeiden.

Bedenken äußern die Länder gegen die Pläne der Regierung zur Kostendämpfung bei den Arzneimittelausgaben. Insbesondere die geplante Kosten-Nutzen-Bewertung von Innovationen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, die Festlegung eines Erstattungshöchstbetrages für innovative festbetragsfreie Arzneimittel und die Verordnung besonderer Arzneimittel nur mit Zweitmeinung gingen über die vereinbarten Eckpunkte hinaus, heißt es in der Stellungnahme. So solle eine Zweitmeinung nur dann eingeholt werden müssen, wenn die Jahrestherapiekosten voraussichtlich über 20.000 Euro steigen. Für inakzeptabel hält der Bundesrat zudem die geplanten Kürzungen beim Rettungsdienst sowie die erweiterten Möglichkeiten der Kassen, Rabattverträge etwa für medizinische Hilfsmittel abzuschließen.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 10.01.07