Sozialrecht -

Kindererziehungszeit und Anspruch auf Arbeits­losengeld

Während der Kindererziehungszeit entsteht nicht zwangsläufig ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein Bezug von Arbeitslosengeld in der Elternzeit einem erneuten Entstehen eines Anspruchs entgegenstehen.

Sachverhalt:

Die 44 Jahre alte Klägerin befand sich nach der Geburt ihres 2. Kindes ab Oktober 2001 in der Kindererziehungszeit; sie bezog bis zum September 2002 Arbeitslosengeld I. Im Juni 2004 beantragte sie dann erneut Arbeitslosengeld I im Hinblick auf einen von ihr behaupteten während der Kindererziehungszeit entstandenen neuen Anspruch. Die beklagte Agentur für Arbeit lehnte dies ab.

Entscheidung:

Die dagegen beim Sozialgericht Düsseldorf erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Die 25. Kammer wies die Klage der Klägerin ab. Zur Begründung führt die Kammer aus, dass zwar nach § 26 Abs. 2 a SGB III grundsätzlich auch während der Kindererziehungszeit ein An­spruch auf Arbeitslosengeld aufgebaut werden könne. Dies gelte jedoch nicht, wenn während der Kindererziehungszeit bereits Arbeitslosengeld bezogen werde. Es entspreche dem er­klärten Willen des Gesetzgebers, das Entstehen eines neuen Arbeitslosengeldanspruchs zu verhindern, wenn der Betroffene während der Kindererziehung einen alten Arbeitslosen­geldanspruch aufbraucht.

Quelle: SG Düsseldorf - Pressemitteilung vom 04.12.06