Frage 3: Wann ist eine Kündigung in jedem Fall unwirksam?

Autor: Garben

Es gibt zahlreiche Gründe, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung (gleich ob begründet oder nicht) bereits aus formellen Gründen unwirksam machen, z.B.

Schriftform nicht eingehalten (z.B. per WhatsApp, Fax oder E-Mail),

Kündigung vom Falschen unterschrieben,

Betriebsrat nicht angehört oder nicht vollständig über alle belastenden und entlastenden Umstände informiert,

Arbeitnehmer hat Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwerbehinderter, Betriebsratsmitglied, in Schwangerschaft, in Mutterschutz, in Elternzeit, in Pflegezeit, als Datenschutzbeauftragter), und der Arbeitgeber hat die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt,

Mitarbeiter ist aus sonstigen Gründen ordentlich unkündbar (z.B. § 34 Abs. 2 TVöD oder § 3.3 MTV Metall NRW),

Fristen wurden nicht eingehalten, z.B. Anhörungsfrist des Betriebsrats (sieben bzw. drei Tage, § 102 Abs. 2 BetrVG), Zweiwochenfrist bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB).