BSG - Beschluss vom 24.10.2022 (B 5 R 112/22 AR)
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. August 2022 - L 19 R 503/21 B - wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Das Bayerische LSG hat den [...]