BAG - Urteil vom 05.09.1990 (4 AZR 59/90)
Die Klägerin ist ein Fachverlag, der überwiegend auf medizinischem und naturwissenschaftlichem Gebiet tätig ist. Sie verlegt in erster Linie Bücher, aber auch Fachzeitschriften. Für die Fachzeitschriften sind von 258 [...]