OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.01.2013 (23 W 5/13)
1. Bis zum Erlass der letztinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache wird den Antragsgegnern im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, über ihr Eigentum an dem Grundstück in O-Straße, Stadt1, eingetragen im [...]