OLG Hamm - Beschluss vom 08.01.2014 (8 UF 179/13)
In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird die Annahme der Frau U durch Frau I als Kind hiermit ausgesprochen. Die Anzunehmende führt zukünftig den Namen I als Geburtsnamen. Die Wirkungen der Annahme richten sich [...]