OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.06.2005 (16 B 2710/04)
Die Ordnungsverfügung, mittels derer dem Antragsteller die Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgegeben worden ist, erweist sich aufgrund summarischer Überprüfung als offensichtlich rechtswidrig. Die Voraussetzungen, an [...]