OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.01.2003 (3 Wx 381/02)
I. Die Beteiligten zu 1 bis 3 bilden die im Rubrum genannte Eigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 1 ist Teileigentümerin von Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Anlage, die in der Teilungserklärung vom 17.10.1983 als [...]