+++Tipp: Spezialreport Neufassung des Arbeitszeitgesetzes 2023+++ Arbeitsrechts-Experte RA Prof. Dr. Weyand gibt Ihnen Empfehlungen, wie Ihre Mandanten mit den neuen gesetzlichen Regeln optimal umgehen. Hier klicken und PDF kostenlos downloaden.

+++Aktuell+++ Neufassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG-E): Diese Änderungen sind konkret geplant! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.04.2023 einen – lange erwarteten – Referentenentwurf (RefE) zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG-E) vorgelegt. Darin sollen die Vorgaben des BAG und des EuGH zur bereits jetzt verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und näher ausgestaltet werden. Nach regierungsinterner Abstimmung soll er noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung als Gesetzentwurf vorgelegt werden. Hier mehr erfahren!

Arbeitszeit: Finden Sie hier alle relevanten Informationen zur Arbeitszeit - für Sie als Anwalt fachspezifisch aufbereitet!

Generell ist die Arbeitszeit die Zeitspanne, in welcher der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Man unterscheidet allgemein zwischen dem arbeitsschutzrechtlichen und dem arbeitsrechtlichen Begriff. Weiterhin gibt es bestimmte (Sonder-) Regelungen die Sie als Anwalt unbedingt beachten sollten. Auf dieser Seite haben wir wichtige Fachbeiträge zum Thema gesammelt. Klicken Sie sich durch!

Grundlegendes zum Begriff der Arbeitszeit

Arbeitszeit wird in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Gemeint ist allerdings nur die Arbeitszeit i.S.d. ArbZG als Abgrenzung gegenüber der arbeitsfreien Zeit. Inwiefern ist der arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeitbegriff vom arbeitsrechtlichen Arbeitszeitbegriff abzugrenzen? Wann beginnt und/oder endet die Arbeitszeit? Wie ist die Arbeitszeit geregelt, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse vorliegen? In diesem Fachbeitrag beantworten wir Ihnen diese Fragen. Klicken Sie hier! 

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Was Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bedeutet

Arbeit i.S.d. ArbZG ist nicht nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung erbringt. Neben der aktiven Arbeit werden vielmehr auch Zeiten einer vom Arbeitgeber veranlassten Untätigkeit erfasst, in denen sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, er sich uneingeschränkt für den Arbeitgeber zur Verfügung hält und arbeitsbereit ist und er nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause noch Freizeit hat. [...] In diesem Fachbeitrag erfahren Sie relevante Informationen über die Arbeitsbereitschaft, den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft. Klicken Sie hier!

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Wann zählen Wege-, Reise-, Umkleide- und Waschzeiten zur Arbeitszeit?

Auch über die arbeitsschutz- sowie vergütungsrechtliche Behandlung von Wegezeiten und (Dienst-)Reisezeiten wurde viel diskutiert. Keine Arbeitszeit ist die von den privaten Lebensumständen des Arbeitnehmers abhängige Wegezeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, denn die Arbeit beginnt grundsätzlich erst mit Aufnahme der geschuldeten Tätigkeit. Erfahren Sie hier was es mit Wege-, Reise-, Umkleide- und Waschzeiten auf sich hat. Direkt hier klicken! 

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Regelungen zur Höchstdauer der Arbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers darf acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Die Arbeitszeitrichtlinie ist weiter gefasst und regelt in Art. 6b nur eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, ohne die maximale Stundenzahl pro Tag festzulegen. Hier lesen Sie welche Verlängerungsmöglichkeiten der Arbeitszeit es gibt und welche Bedingungen an diese Verlängerungen geknüpft sind. Dieser Fachbeitrag adressiert auch die Rechtfolgen der Überschreitung der Höchstarbeitszeit. Lesen Sie hier weiter!

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Ruhepausen: Was Sie über den Begriff, die Dauer und Lage, die Festlegung im Voraus, den Pausenort und die Mitbestimmung des Betriebsrats wissen müssen

Ruhepausen zählen nach § 2 Abs. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit. Was genau eine Ruhepause ist, ist im ArbZG nicht definiert. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitspflicht, also auch von der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten. Für die Dauer und Lage der Ruhepausen hat der Gesetzgeber bestimmte Mindestanforderungen gestellt. Die genauen Regelungen bezüglich Ruhepausen erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.

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Ruhezeit: Was sie bedeutet und was es zu beachten gibt

Ruhezeit ist die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen oder -schichten. In Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie ist Ruhezeit als jede Arbeitsspanne außerhalb der Arbeitszeit definiert. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Eine Verkürzung der Ruhezeit ist für bestimmte Beschäftigungsbereiche um bis zu höchstens eine Stunde zulässig, wenn sie ausgeglichen wird. Genaueres zur Ruhezeit haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst!

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Nachtarbeit: Arbeitszeit in der Nachtschicht

Der Gesetzgeber hat in § 6 ArbZG besondere Schutzbestimmungen für Nachtarbeitnehmer aufgestellt. Nachtarbeitnehmer in diesem Sinn sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder (tatsächlich) an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leisten. In diesem Fachbeitrag erläutern wir für Sie als Anwalt, welche Regelungen bei der Nachtarbeit gelten. Lesen Sie mit einem Klick alles von Relevanz!

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Sonn- und Feiertagsarbeit: Alle Informationen für Sie als Anwalt

Arbeitnehmer dürfen nach § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Hinter dem Beschäftigungsverbot steht der aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) folgende verfassungsrechtliche Schutzauftrag an den Gesetzgeber, dass grundsätzlich die typische "werktätige Geschäftigkeit" an Sonn- und Feiertagen zu ruhen hat. In diesem Fachbeitrag finden Sie alle Regelungen und deren Ausnahmen zu Sonn- und Feiertagsarbeit.

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Spezialreport Neufassung des Arbeitszeitgesetzes 2023

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Spezialreport Arbeitszeiterfassung: Das EuGH-Urteil vom 14.5.2019

Im vorliegenden Report gibt Ihnen Fachanwältin für Arbeitsrecht Susanne Sadtler die Antworten auf die 8 dringendsten Mandantenfragen zum Thema Arbeitszeiterfassung.

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