LSG Bayern - Urteil vom 11.01.2018 (L 14 R 200/15)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 05.02.2015 wird zurückgewiesen. II. Die dem Kläger in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die [...]