Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 27.02.2014 - 21. VK-3194-04/14

Zu § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/ANachfordern von fehlenden Angaben zu Entsorgungsstätten/Deponien

Vergabekammer Nordbayern, Beschl. v. 27.02.2014 - 21. VK-3194-04/14

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Nachfordern von fehlenden Angaben zu Entsorgungsstätten/Deponien.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

„Die Begriffe ,Erklärung' oder ,Nachweis' in § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A sind weit auszulegen und betreffen auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung. Eine Nachforderung ist erst dann zu unterlassen, wenn die Erklärung dem Bieter die Möglichkeit einräumt, sein Angebot nach Submission aufzubessern.“

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: