Zu §
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2014 - 3 VK LSA 75/14 = IBR 2015,
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Nachfordern von Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typenangaben.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typenangaben sind integraler An-gebotsbestandteil und nicht nachzufordern. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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