Zu §§
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Verpflichtung des Bieters, vom "Auftragnehmer" vorzulegende Unterlagen nicht bereits bei Angebotsabgabe, sondern erst nach Vertragsschluss vorzulegen.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
1. | "Unklare Formulierungen in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. |
2. | Werden in den Vergabeunterlagen Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, dürfen die Bieter davon ausgehen, dass diese Nachweise erst der bezuschlagte Auftragnehmer vorlegen muss. |
3. | Unterlässt ein Bieter es deshalb, diese Unterlagen bereits mit dem Angebot abzugeben, darf ein Ausschluss nicht erfolgen." |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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