Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2011 - VgK-20/2011 Vom "Auftragnehmer" vorzulegende Nachweise erst nach Vertragsschluss

Zu §§ 15, 16 Abs. 1 Nr. 1 und 3 VOB/A 2009Vom "Auftragnehmer" vorzulegende Nachweise erst nach Vertragsschluss Vergabekammer Lüneburg, Beschl. v. 23.06.2011 - VgK-20/2011IBR 2012, 39; Vergaberechtsreport 12/2011, 45

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Verpflichtung des Bieters, vom "Auftragnehmer" vorzulegende Unterlagen nicht bereits bei Angebotsabgabe, sondern erst nach Vertragsschluss vorzulegen.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

1.

"Unklare Formulierungen in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.

Werden in den Vergabeunterlagen Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, dürfen die Bieter davon ausgehen, dass diese Nachweise erst der bezuschlagte Auftragnehmer vorlegen muss.

3.

Unterlässt ein Bieter es deshalb, diese Unterlagen bereits mit dem Angebot abzugeben, darf ein Ausschluss nicht erfolgen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.