Zu §
Vergabekammer Südbayern, Beschl. v. 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15, VPR 2015, 3183
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
einer Schadensersatz auslösenden Aufhebung der Ausschreibung.
II. Der Beschluss hat u.a. folgenden Leitsatz:
"Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gem. §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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