Zu §§
Ausschluss wegen widersprüchlicher Preisangaben zur Wartung
VK Nordbayern, Beschluss vom 31.01.2020 - RMF-
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Ausschluss eines Bieters bei widersprüchlichen Preisangaben zur Wartung.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
1. | Hat ein Bieter widersprüchliche Preisangaben gemacht und damit nicht die geforderten Preise angegeben, ist sein Angebot gem. § |
2. | Die Auslegung der von den Bietern abgegebenen Angebote kann immer nur nach dem objektiven Empfängerhorizont erfolgen, nicht aber einer Vergabestelle die Kompetenz einräumen, zu entscheiden, welche für sich gesehen eindeutigen Angebote eines Bieters sie als solche anerkennt und welche nicht. |
3. | Der Tatbestand des § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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