Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 - 1/SVK/010-14

Zu § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOFErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und fehlende Deckungssumme im Rahmen einer Versicherungsbestätigung können nachgefordert werden

Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 05.05.2014 - 1/SVK/010-14

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Nachfordern der Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Deckungssumme im Rahmen einer Versicherungsbestätigung.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze (1. amtlich und 2. nach IBR):

"1. Wird die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. 6 a bis g und § 9 a bis e VOF nicht für den Bewerber selbst, sondern für dessen Geschäftsführer abgegeben, handelt es sich dabei nur um einen formellen Mangel, der zur Nachforderung berechtigt.

2. Eine fehlende Erklärung liegt auch dann vor, wenn der Bieter einzelne Angaben innerhalb einer gesonderten Erklärung nicht macht (hier: Deckungssumme im Rahmen einer Versicherungsbestätigung)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: