Zu §
Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 05.05.2014 - 1/SVK/010-14
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Nachfordern der Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Deckungssumme im Rahmen einer Versicherungsbestätigung.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze (1. amtlich und 2. nach IBR):
"1. Wird die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § |
2. Eine fehlende Erklärung liegt auch dann vor, wenn der Bieter einzelne Angaben innerhalb einer gesonderten Erklärung nicht macht (hier: Deckungssumme im Rahmen einer Versicherungsbestätigung)." |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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