Zu §
Keine Anwendung der HOAI bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen als Zuschlagskriterium
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2019 - VK 2 - 60/19IBR 2019,
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Anwendung der Vorschriften der HOAI bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
II. Der Beschluss hat folgenden nicht amtlichen Leitsatz:
Nachdem der EuGH in seinem Urteil vom 04.07.2019 (IBR 2019,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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