Vergabekammer Bund, Beschluss vom 15.08.2017 - VK 2-84/17

Zu § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgVZu späte Angebotsabgabe wegen Fahrzeugpanne des Kurierdienstes: Angebotsausschluss

Vergabekammer Bund, Beschluss vom 15.08.2017 - VK 2-84/17= IBR 2017, 638

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Ausschluss eines zu spät eingegangenen Angebots wegen der Fahrzeugpanne des Kurierdienstes.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

1. Einem Bieter steht es frei, die Angebotsfrist bis zuletzt auszuschöpfen. Sendet er das Angebot jedoch erst sehr knapp vor Ablauf der Angebotsfrist ab, hat er den verspäteten Zugang auch dann zu vertreten, wenn ein Defekt am Transportfahrzeug auftritt.

2. Der Bieter trägt das Risiko für die Zustellverzögerungen in Folge von Ereignissen, die nicht in die Kategorie der höheren Gewalt fallen, sondern typische Risiken des ausgewählten Transportmittels darstellen.

3. Muss das Angebot über eine größere Distanz (hier: von Berlin nach Bonn) übermittelt werden, ist ein Sicherheitspuffer von einer Stunde zu knapp bemessen.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: