Zu §
Vergabekammer Nordbayern, Beschl. v. 29.06.2016 - 21.VK-3194-07/16, IBR 2016,
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Verlängerung einer Nachforderungsfrist für fehlende Erklärungen (hier: Bauzeitenplan).
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Fehlen in einem Angebot geforderte Erklärungen oder Nachweise, hat der Auftraggeber diese nachzuverlangen. Die nachverlangten Erklärungen sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dem Auftraggeber steht kein Ermessen zu, diese Frist zu verlängern."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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