Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2014 - 3 VK LSA 75/14

Zu § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typenangaben sind nicht nachzufordern

Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2014 - 3 VK LSA 75/14 = IBR 2015, 156

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Nachfordern von Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typenangaben.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typenangaben sind integraler An-gebotsbestandteil und nicht nachzufordern. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: