Vergabekammer Thüringen, Beschluss vom 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK

Zu § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A Kein Nachfordern von fehlenden Fabrikatsangaben

Vergabekammer Thüringen, Beschl. v. 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOKVPR 2013, 24

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Nachfordern von fehlenden Fabrikatsangaben.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: