Zu §
Vergabekammer Thüringen, Beschl. v. 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOKVPR 2013, 24
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Nachfordern von fehlenden Fabrikatsangaben.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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