FNA : 302-2
Fassung vom 13.09.1990
Inkrafttreten der Fassung: 29.09.1990
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes vom 11.11.2015 (GVOBl. M-V S. 462)
Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Die Schiedsstelle § 1 Einrichtung der Schiedsstelle, Schiedsstellenbereiche § 2 Besetzung der Schiedsstelle, Vertretung § 3 Wahl der Schiedsperson, Amtsdauer § 4 Eignung für das Schiedsamt § 5 Bestätigung der gewählten Person durch das Gericht § 6 Verpflichtung der Schiedsperson auf ihr Amt § 7 Ablehnung und Niederlegung des Amtes § 8 Amtsenthebung der Schiedsperson § 9 Aufsicht über die Schiedsperson § 10 Geschäftsunterlagen der Schiedsstelle § 11 Verschwiegenheitspflicht § 12 Kostenträger, Haftung Abschnitt 2 Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten Unterabschnitt 1 Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung § 13 Sachliche Zuständigkeit § 14 Zweck des Verfahrens § 15 Örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitsvereinbarung § 16 Verfahrenssprache § 17 Ausschluß von der Amtsausübung § 18 Verfahrenshinderungsgründe § 19 Ablehnung der Verfahrenseinleitung § 20 Tätigkeit außerhalb des Schiedsstellenbereichs § 21 Antrag auf Verfahrenseinleitung § 22 Form und Inhalt des Antrags § 23 Terminbestimmung, Ladung
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