OLG München - Beschluss vom 11.01.2006 (34 Wx 150/05)
Der Antragsteller und die Antragsgegner, ein Ehepaar, sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Diese besteht im Wesentlichen aus zwei freistehenden Wohnhäusern. Der Antragsteller ist Eigentümer der im [...]