Bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts ist auch der Aufwand des Elternteils zur Wahrnehmung des Umgangskontakts zu beachten.
Der BGH hatte über die Frage der Ruhensberechnung nach § 1587 a BGB zu entscheiden.
Versorgungsausgleich bei Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung
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