Eidesstattliche Versicherung zum Protokoll des Bewerbergesprächs

Musterprotokoll: Vorstellungsgespräch - Eidesstattliche Versicherung

Wir sind über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt, sei es vorsätzlich oder auch nur fahrlässig, gem. §§ 156, 163 StGB eindringlich belehrt worden. § 156 StGB lautet: "Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 163 Abs. 1 StGB lautet: "Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 begangenen Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein."

Uns ist bewusst, dass diese Erklärung einem Gericht vorgelegt werden wird. Wir,

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift Gesprächspartner 1

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift Gesprächspartner 2

erklären Folgendes an Eides statt:

(Protokoll des Bewerbergesprächs)

 

Ort, Datum                                                                  ________________________