Klageerwiderung eines angeblichen Entleihers

 

 

An das Arbeitsgericht

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In Sachen

... ./. ...

teile ich mit, dass ich laut beigefügter Vollmacht die Beklagte vertrete. Ich kündige an, dass ich in der mündlichen Verhandlung beantragen werde,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

Der Kläger wurde seit dem ... nicht als Leiharbeitnehmer, sondern als Erfüllungsgehilfe im Rahmen eines zwischen der Firma ... und der Beklagten stehenden Werkvertrags bei der Beklagten tätig.

Es trifft zu, dass der Kläger zunächst als Erfüllungsgehilfe im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen der Firma ... und der Beklagten eingesetzt wurde. Die Beklagte hatte jedoch mit der Firma ... auch einen Vertrag über die Wartung der übrigen bei der Beklagten aufgestellten Maschinen geschlossen.

Dieser Wartungsvertrag ist ein reiner Werkvertrag i.S.d. §§ 631  ff. BGB.

Beweis:   Schriftlicher Vertrag vom ... zwischen der Firma ... und der Beklagten, der als

 - Anlage B ... -

beigefügt ist.

Der Einsatz des Klägers nach dem ... geschah auch ausschließlich im Rahmen des Werkvertrags, denn er war nur so weit in die Betriebsorganisation der Beklagten eingegliedert, als es zur Durchführung der Wartungsarbeiten unbedingt erforderlich war. So hat der Kläger z.B. Arbeitsbefreiungen nur mit der Firma ... abgesprochen. Auch erhielt er die für die Wartung erforderlichen Werkzeuge und Schmierstoffe nicht von der Beklagten, sondern von der Firma ....