LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.07.2014 (1 Ta 460/13)
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 1. November 2013 - 13 Ca 263/13 - aufgehoben. Der Gebührenstreitwert (§§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG) wird auf € 4.589,50 [...]